
Leistungsabzeichen Segelkunstflug
Abnahmeberechtigte
Folgende Personen sind berechtigt, Prüfungen für die verschiedenen Stufen des Leistungsabzeichens abzunehmen:
| Personenkreis | Bronze | Silber | Gold |
| Internationale/nationale Punktrichter | X | X | X |
| Piloten der Segelkunstflug-Nationalmannschaft | X | X | |
| Segelfluglehrer mit Wettbewerbserfahrung Kategorie "Elite" | X | X | |
| Segelfluglehrer mit Wettbewerbserfahrung Kategorie "Promotion" | X |
Die praktischeWettbewerbserfahrung darf höchstens fünf Jahre zurückliegen.
Der Segelflugverband erstellt jährlich eine Namensliste der Abnahmeberechtigten .
Verfahren
Die Prüfungsflüge sind auf dem Bewertungsbogen für die jeweilige Stufe zu bewerten.
Für die Stufe Gold ist das vorschriftsmässig gezeichnete Prüfungsprogramm mit den korrekten
Aresti-Symbolen beizufügen.
Zusätzlich sind Name, Adresse, Geburtsdatum des Bewerbers sowie Datum und Ort des Fluges
einzutragen.
Der Abnahmeberechtigte bestätigt die Prüfung mit Name, Qualifikation und Unterschrift.
Die Bewertungsunterlagen sind innert 10 Tagen beim SFVS einzureichen.
Der SFVS führt die nationale Liste der verliehenen Leistungsabzeichen und stellt die Diplome
aus.